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Satz
BGB 1183 Zur Aufhebung der Hypothek durch Rechtsgeschäft ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich . Die Zustimmung ist dem Grundbuchamt oder dem Gläubiger gegenüber zu erklären ; sie ist unwiderruflich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1183
Zur
Aufhebung
der
Hypothek
durch
Rechtsgeschäft
ist
die
Zustimmung
des
Eigentümers
erforderlich
.
Die
Zustimmung
ist
dem
Grundbuchamt
oder
dem
Gläubiger
gegenüber
zu
erklären
;
sie
ist
unwiderruflich
.