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Satz
BGB 1179b. 1 Wer als Gläubiger einer Hypothek im Grundbuch eingetragen oder nach Maßgabe des § 1155 als Gläubiger ausgewiesen ist , kann von dem Eigentümer die Löschung dieser Hypothek verlangen , wenn sie im Zeitpunkt ihrer Eintragung mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist oder eine solche Vereinigung später eintritt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1179b. 1
Wer
als
Gläubiger
einer
Hypothek
im
Grundbuch
eingetragen
oder
nach
Maßgabe
des
§ 1155
als
Gläubiger
ausgewiesen
ist
,
kann
von
dem
Eigentümer
die
Löschung
dieser
Hypothek
verlangen
,
wenn
sie
im
Zeitpunkt
ihrer
Eintragung
mit
dem
Eigentum
in
einer
Person
vereinigt
ist
oder
eine
solche
Vereinigung
später
eintritt
.
Englisch
BGB 1179b. 1 A person who is registered in the Land Register as the creditor of a mortgage or is identified as the creditor in accordance with section 1155 may demand from the owner the deletion of the mortgage , if , at the time of its registration , it is merged with the ownership in one person or such a merger occurs subsequently .