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Satz
BGB 1179a. 5 Als Inhalt einer Hypothek , deren Gläubiger nach den vorstehenden Vorschriften ein Anspruch auf Löschung zusteht , kann der Ausschluss dieses Anspruchs vereinbart werden ; der Ausschluss kann auf einen bestimmten Fall der Vereinigung beschränkt werden . Der Ausschluss ist unter Bezeichnung der Hypotheken , die dem Löschungsanspruch ganz oder teilweise nicht unterliegen , im Grundbuch anzugeben ; ist der Ausschluss nicht für alle Fälle der Vereinigung vereinbart , so kann zur näheren Bezeichnung der erfassten Fälle auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden . Wird der Ausschluss aufgehoben , so entstehen dadurch nicht Löschungsansprüche für Vereinigungen , die nur vor dieser Aufhebung bestanden haben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1179a. 5
Als
Inhalt
einer
Hypothek
,
deren
Gläubiger
nach
den
vorstehenden
Vorschriften
ein
Anspruch
auf
Löschung
zusteht
,
kann
der
Ausschluss
dieses
Anspruchs
vereinbart
werden
;
der
Ausschluss
kann
auf
einen
bestimmten
Fall
der
Vereinigung
beschränkt
werden
.
Der
Ausschluss
ist
unter
Bezeichnung
der
Hypotheken
,
die
dem
Löschungsanspruch
ganz
oder
teilweise
nicht
unterliegen
,
im
Grundbuch
anzugeben
;
ist
der
Ausschluss
nicht
für
alle
Fälle
der
Vereinigung
vereinbart
,
so
kann
zur
näheren
Bezeichnung
der
erfassten
Fälle
auf
die
Eintragungsbewilligung
Bezug
genommen
werden
.
Wird
der
Ausschluss
aufgehoben
,
so
entstehen
dadurch
nicht
Löschungsansprüche
für
Vereinigungen
,
die
nur
vor
dieser
Aufhebung
bestanden
haben
.
Englisch
BGB 1179a. 5 If the creditor of a mortgage has a claim to deletion under the above provisions , it may be agreed that the exclusion of this claim is part of the contents of the mortgage ; the exclusion may be restricted to a specific case of merger . The exclusion is to be stated in the Land Register with a designation of the mortgages which are wholly or partially exempted from the claim for deletion ; if the exclusion has not been agreed for every case of merger , then , in order to define specifically the cases involved , reference may be made to the approval of registration . If the exclusion is cancelled , no claims for deletion arise from this for mergers which existed only prior to the cancellation .