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Satz
BGB 1179a. 2 Die Löschung einer Hypothek , die nach § 1163 Abs . 1 Satz 1 mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist , kann nach Absatz 1 erst verlangt werden , wenn sich ergibt , dass die zu sichernde Forderung nicht mehr entstehen wird ; der Löschungsanspruch besteht von diesem Zeitpunkt ab jedoch auch wegen der vorher bestehenden Vereinigungen . Durch die Vereinigung einer Hypothek mit dem Eigentum nach § 1163 Abs . 2 wird ein Anspruch nach Absatz 1 nicht begründet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1179a. 2
Die
Löschung
einer
Hypothek
,
die
nach
§ 1163
Abs
. 1
Satz
1
mit
dem
Eigentum
in
einer
Person
vereinigt
ist
,
kann
nach
Absatz
1
erst
verlangt
werden
,
wenn
sich
ergibt
,
dass
die
zu
sichernde
Forderung
nicht
mehr
entstehen
wird
;
der
Löschungsanspruch
besteht
von
diesem
Zeitpunkt
ab
jedoch
auch
wegen
der
vorher
bestehenden
Vereinigungen
.
Durch
die
Vereinigung
einer
Hypothek
mit
dem
Eigentum
nach
§ 1163
Abs
. 2
wird
ein
Anspruch
nach
Absatz
1
nicht
begründet
.
Englisch
BGB 1179a. 2 The deletion of a mortgage which is merged with the ownership in one person under section 1163 ( 1 ) sentence 1 may not be demanded under subsection ( 1 ) unless it appears that the claim to be secured will no longer come into existence ; however , the claim for deletion is available from this point of time on with regard to the mergers existing beforehand . A claim under subsection ( 1 ) is not constituted by the merger of a mortgage with ownership in accordance with section 1163 ( 2 ) .