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Satz
BGB 1178. 2 Zum Verzicht auf die Hypothek für die im Absatz 1 bezeichneten Leistungen genügt die Erklärung des Gläubigers gegenüber dem Eigentümer . Solange einem Dritten ein Recht an dem Anspruch auf eine solche Leistung zusteht , ist die Zustimmung des Dritten erforderlich . Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären , zu dessen Gunsten sie erfolgt ; sie ist unwiderruflich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1178. 2
Zum
Verzicht
auf
die
Hypothek
für
die
im
Absatz
1
bezeichneten
Leistungen
genügt
die
Erklärung
des
Gläubigers
gegenüber
dem
Eigentümer
.
Solange
einem
Dritten
ein
Recht
an
dem
Anspruch
auf
eine
solche
Leistung
zusteht
,
ist
die
Zustimmung
des
Dritten
erforderlich
.
Die
Zustimmung
ist
demjenigen
gegenüber
zu
erklären
,
zu
dessen
Gunsten
sie
erfolgt
;
sie
ist
unwiderruflich
.
Englisch
BGB 1178. 2 It is sufficient for a waiver of the mortgage for the performance set out in subsection ( 1 ) if the creditor makes a declaration to the owner . As long as a third party has a claim for such performance , the approval of the third party is necessary . Approval is to be declared to the person in whose favour it is given ; it is irrevocable .