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Satz
BGB 1177. 1 Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person , ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht , so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld . In Ansehung der Verzinslichkeit , des Zinssatzes , der Zahlungszeit , der Kündigung und des Zahlungsorts bleiben die für die Forderung getroffenen Bestimmungen maßgebend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1177. 1
Vereinigt
sich
die
Hypothek
mit
dem
Eigentum
in
einer
Person
,
ohne
dass
dem
Eigentümer
auch
die
Forderung
zusteht
,
so
verwandelt
sich
die
Hypothek
in
eine
Grundschuld
.
In
Ansehung
der
Verzinslichkeit
,
des
Zinssatzes
,
der
Zahlungszeit
,
der
Kündigung
und
des
Zahlungsorts
bleiben
die
für
die
Forderung
getroffenen
Bestimmungen
maßgebend
.
Englisch
BGB 1177. 1 If the mortgage and the ownership are merged in one person , and the owner is not also entitled to the claim , the mortgage is converted into a land charge . With regard to whether the loan bears interest , the rate of interest , period for payment , notice of termination and place of payment , the provisions laid down for the claim remain decisive .