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Satz
BGB 1174. 1 Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger , dem eine Gesamthypothek zusteht , oder vereinigen sich bei einer Gesamthypothek Forderung und Schuld in einer Person , so geht , wenn der Schuldner nur von dem Eigentümer eines der Grundstücke oder von einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann , die Hypothek an diesem Grundstück auf ihn über ; die Hypothek an den übrigen Grundstücken erlischt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1174. 1
Befriedigt
der
persönliche
Schuldner
den
Gläubiger
,
dem
eine
Gesamthypothek
zusteht
,
oder
vereinigen
sich
bei
einer
Gesamthypothek
Forderung
und
Schuld
in
einer
Person
,
so
geht
,
wenn
der
Schuldner
nur
von
dem
Eigentümer
eines
der
Grundstücke
oder
von
einem
Rechtsvorgänger
des
Eigentümers
Ersatz
verlangen
kann
,
die
Hypothek
an
diesem
Grundstück
auf
ihn
über
;
die
Hypothek
an
den
übrigen
Grundstücken
erlischt
.
Englisch
BGB 1174. 1 Where the personal debtor satisfies the creditor to whom a blanket mortgage is owed , or where , in a blanket mortgage , the claim and debt are merged in one person , then if the debtor is entitled to demand compensation only from the owner of one of the plots of land or from a predecessor in title of the owner , the mortgage on this plot of land passes to him ; the mortgage on the remaining plots of land is extinguished .