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Satz
BGB 1173. 2 Kann der Eigentümer , der den Gläubiger befriedigt , von dem Eigentümer eines der anderen Grundstücke oder einem Rechtsvorgänger dieses Eigentümers Ersatz verlangen , so geht in Höhe des Ersatzanspruchs auch die Hypothek an dem Grundstück dieses Eigentümers auf ihn über ; sie bleibt mit der Hypothek an seinem eigenen Grundstück Gesamthypothek .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1173. 2
Kann
der
Eigentümer
,
der
den
Gläubiger
befriedigt
,
von
dem
Eigentümer
eines
der
anderen
Grundstücke
oder
einem
Rechtsvorgänger
dieses
Eigentümers
Ersatz
verlangen
,
so
geht
in
Höhe
des
Ersatzanspruchs
auch
die
Hypothek
an
dem
Grundstück
dieses
Eigentümers
auf
ihn
über
;
sie
bleibt
mit
der
Hypothek
an
seinem
eigenen
Grundstück
Gesamthypothek
.
Englisch
BGB 1173. 2 If the owner who satisfies the creditor is entitled to demand compensation from the owner of one of the other plots of land or from a predecessor in title of this owner , then the mortgage on the plot of land of this owner also passes to him in the amount of the claim for compensation ; it remains a blanket mortgage , together with the mortgage on his own plot of land .