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Satz
BGB 1173. 1 Befriedigt der Eigentümer eines der mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke den Gläubiger , so erwirbt er die Hypothek an seinem Grundstück ; die Hypothek an den übrigen Grundstücken erlischt . Der Befriedigung des Gläubigers durch den Eigentümer steht es gleich , wenn das Gläubigerrecht auf den Eigentümer übertragen wird oder wenn sich Forderung und Schuld in der Person des Eigentümers vereinigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1173. 1
Befriedigt
der
Eigentümer
eines
der
mit
einer
Gesamthypothek
belasteten
Grundstücke
den
Gläubiger
,
so
erwirbt
er
die
Hypothek
an
seinem
Grundstück
;
die
Hypothek
an
den
übrigen
Grundstücken
erlischt
.
Der
Befriedigung
des
Gläubigers
durch
den
Eigentümer
steht
es
gleich
,
wenn
das
Gläubigerrecht
auf
den
Eigentümer
übertragen
wird
oder
wenn
sich
Forderung
und
Schuld
in
der
Person
des
Eigentümers
vereinigen
.
Englisch
BGB 1173. 1 If the owner of one of the plots of land encumbered with a blanket mortgage satisfies the creditor , he acquires the mortgage on his plot of land ; the mortgage on the other plots of land is extinguished . It is equivalent to the satisfaction of the creditor by the owner if the right of the creditor is transferred to the owner , or if the claim and debt are merged in the person of the owner .