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Satz
BGB 1172. 2 Jeder Eigentümer kann , sofern nicht ein anderes vereinbart ist , verlangen , dass die Hypothek an seinem Grundstück auf den Teilbetrag , der dem Verhältnis des Wertes seines Grundstücks zu dem Werte der sämtlichen Grundstücke entspricht , nach § 1132 Abs . 2 beschränkt und in dieser Beschränkung ihm zugeteilt wird . Der Wert wird unter Abzug der Belastungen berechnet , die der Gesamthypothek im Range vorgehen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1172. 2
Jeder
Eigentümer
kann
,
sofern
nicht
ein
anderes
vereinbart
ist
,
verlangen
,
dass
die
Hypothek
an
seinem
Grundstück
auf
den
Teilbetrag
,
der
dem
Verhältnis
des
Wertes
seines
Grundstücks
zu
dem
Werte
der
sämtlichen
Grundstücke
entspricht
,
nach
§ 1132
Abs
. 2
beschränkt
und
in
dieser
Beschränkung
ihm
zugeteilt
wird
.
Der
Wert
wird
unter
Abzug
der
Belastungen
berechnet
,
die
der
Gesamthypothek
im
Range
vorgehen
.
Englisch
BGB 1172. 2 Each owner may , unless otherwise agreed , demand that the mortgage on his plot of land be restricted , in accordance with section 1132 ( 2 ) , to the partial amount which is equivalent to the proportion between the value of his plot of land and the value of all of the plots of land , and that it is allotted to him with this restriction . The value is calculated with the deduction of the encumbrances which have higher priority than the blanket mortgage .