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Satz
BGB 1164. 1 Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger , so geht die Hypothek insoweit auf ihn über , als er von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann . Ist dem Schuldner nur teilweise Ersatz zu leisten , so kann der Eigentümer die Hypothek , soweit sie auf ihn übergegangen ist , nicht zum Nachteil der Hypothek des Schuldners geltend machen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1164. 1
Befriedigt
der
persönliche
Schuldner
den
Gläubiger
,
so
geht
die
Hypothek
insoweit
auf
ihn
über
,
als
er
von
dem
Eigentümer
oder
einem
Rechtsvorgänger
des
Eigentümers
Ersatz
verlangen
kann
.
Ist
dem
Schuldner
nur
teilweise
Ersatz
zu
leisten
,
so
kann
der
Eigentümer
die
Hypothek
,
soweit
sie
auf
ihn
übergegangen
ist
,
nicht
zum
Nachteil
der
Hypothek
des
Schuldners
geltend
machen
.
Englisch
BGB 1164. 1 If the personal debtor satisfies the creditor , the mortgage passes to him to the extent to which he may demand compensation from the owner or from a predecessor in title of the owner . If the debtor is to be compensated only in part , the owner may not enforce the mortgage , to the extent that it has passed to him , to the disadvantage of the mortgage of the debtor .