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Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1160. 2 Eine dem Eigentümer gegenüber erfolgte Kündigung oder Mahnung ist unwirksam , wenn der Gläubiger die nach Absatz 1 erforderlichen Urkunden nicht vorlegt und der Eigentümer die Kündigung oder die Mahnung aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist .
EnglischBGB 1160. 2 A notice of termination or a warning given to the owner is ineffective if the creditor does not present the documents necessary under subsection ( 1 ) and the owner rejects the notice or the warning for this reason without undue delay .