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Satz
BGB 1154. 1 Zur Abtretung der Forderung ist Erteilung der Abtretungserklärung in schriftlicher Form und Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich ; die Vorschrift des § 1117 findet Anwendung . Der bisherige Gläubiger hat auf Verlangen des neuen Gläubigers die Abtretungserklärung auf seine Kosten öffentlich beglaubigen zu lassen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1154. 1
Zur
Abtretung
der
Forderung
ist
Erteilung
der
Abtretungserklärung
in
schriftlicher
Form
und
Übergabe
des
Hypothekenbriefs
erforderlich
;
die
Vorschrift
des
§ 1117
findet
Anwendung
.
Der
bisherige
Gläubiger
hat
auf
Verlangen
des
neuen
Gläubigers
die
Abtretungserklärung
auf
seine
Kosten
öffentlich
beglaubigen
zu
lassen
.
Englisch
BGB 1154. 1 For the assignment of the claim , it is necessary to make the declaration of assignment in writing and to hand over the mortgage certificate ; the provision of section 1117 applies . The previous creditor shall , at the request of the new creditor , arrange for the declaration of assignment to be notarially certified at his expense .