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Satz
BGB 1152 Im Falle einer Teilung der Forderung kann , sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist , für jeden Teil ein Teilhypothekenbrief hergestellt werden ; die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks ist nicht erforderlich . Der Teilhypothekenbrief tritt für den Teil , auf den er sich bezieht , an die Stelle des bisherigen Briefes .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1152
Im
Falle
einer
Teilung
der
Forderung
kann
,
sofern
nicht
die
Erteilung
des
Hypothekenbriefs
ausgeschlossen
ist
,
für
jeden
Teil
ein
Teilhypothekenbrief
hergestellt
werden
;
die
Zustimmung
des
Eigentümers
des
Grundstücks
ist
nicht
erforderlich
.
Der
Teilhypothekenbrief
tritt
für
den
Teil
,
auf
den
er
sich
bezieht
,
an
die
Stelle
des
bisherigen
Briefes
.