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Satz
BGB 1146 Liegen dem Eigentümer gegenüber die Voraussetzungen vor , unter denen ein Schuldner in Verzug kommt , so gebühren dem Gläubiger Verzugszinsen aus dem Grundstück .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1146
Liegen
dem
Eigentümer
gegenüber
die
Voraussetzungen
vor
,
unter
denen
ein
Schuldner
in
Verzug
kommt
,
so
gebühren
dem
Gläubiger
Verzugszinsen
aus
dem
Grundstück
.