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Satz
BGB 1145. 1 Befriedigt der Eigentümer den Gläubiger nur teilweise , so kann er die Aushändigung des Hypothekenbriefs nicht verlangen . Der Gläubiger ist verpflichtet , die teilweise Befriedigung auf dem Brief zu vermerken und den Brief zum Zwecke der Berichtigung des Grundbuchs oder der Löschung dem Grundbuchamt oder zum Zwecke der Herstellung eines Teilhypothekenbriefs für den Eigentümer der zuständigen Behörde oder einem zuständigen Notar vorzulegen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1145. 1
Befriedigt
der
Eigentümer
den
Gläubiger
nur
teilweise
,
so
kann
er
die
Aushändigung
des
Hypothekenbriefs
nicht
verlangen
.
Der
Gläubiger
ist
verpflichtet
,
die
teilweise
Befriedigung
auf
dem
Brief
zu
vermerken
und
den
Brief
zum
Zwecke
der
Berichtigung
des
Grundbuchs
oder
der
Löschung
dem
Grundbuchamt
oder
zum
Zwecke
der
Herstellung
eines
Teilhypothekenbriefs
für
den
Eigentümer
der
zuständigen
Behörde
oder
einem
zuständigen
Notar
vorzulegen
.
Englisch
BGB 1145. 1 If the owner satisfies the creditor only in part , he is not entitled to demand that the mortgage certificate is delivered . The creditor is obliged to record the partial satisfaction on the certificate and to present the certificate to the Land Registry for the purpose of the correction of the Land Register or for deletion , or to the public authority responsible or the notary responsible for the purpose of issuing a partial mortgage certificate for the owner .