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Satz
BGB 1139 Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden , so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs , der sich darauf gründet , dass die Hingabe des Darlehens unterblieben sei , der von dem Eigentümer an das Grundbuchamt gerichtete Antrag , sofern er vor dem Ablauf eines Monats nach der Eintragung der Hypothek gestellt wird . Wird der Widerspruch innerhalb des Monats eingetragen , so hat die Eintragung die gleiche Wirkung , wie wenn der Widerspruch zugleich mit der Hypothek eingetragen worden wäre .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1139
Ist
bei
der
Bestellung
einer
Hypothek
für
ein
Darlehen
die
Erteilung
des
Hypothekenbriefs
ausgeschlossen
worden
,
so
genügt
zur
Eintragung
eines
Widerspruchs
,
der
sich
darauf
gründet
,
dass
die
Hingabe
des
Darlehens
unterblieben
sei
,
der
von
dem
Eigentümer
an
das
Grundbuchamt
gerichtete
Antrag
,
sofern
er
vor
dem
Ablauf
eines
Monats
nach
der
Eintragung
der
Hypothek
gestellt
wird
.
Wird
der
Widerspruch
innerhalb
des
Monats
eingetragen
,
so
hat
die
Eintragung
die
gleiche
Wirkung
,
wie
wenn
der
Widerspruch
zugleich
mit
der
Hypothek
eingetragen
worden
wäre
.