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Satz
BGB 1131 Wird ein Grundstück nach § 890 Abs . 2 einem anderen Grundstück im Grundbuch zugeschrieben , so erstrecken sich die an diesem Grundstück bestehenden Hypotheken auf das zugeschriebene Grundstück . Rechte , mit denen das zugeschriebene Grundstück belastet ist , gehen diesen Hypotheken im Range vor .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1131
Wird
ein
Grundstück
nach
§ 890
Abs
. 2
einem
anderen
Grundstück
im
Grundbuch
zugeschrieben
,
so
erstrecken
sich
die
an
diesem
Grundstück
bestehenden
Hypotheken
auf
das
zugeschriebene
Grundstück
.
Rechte
,
mit
denen
das
zugeschriebene
Grundstück
belastet
ist
,
gehen
diesen
Hypotheken
im
Range
vor
.