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Satz
BGB 1128. 3 Im Übrigen finden die für eine verpfändete Forderung geltenden Vorschriften Anwendung ; der Versicherer kann sich jedoch nicht darauf berufen , dass er eine aus dem Grundbuch ersichtliche Hypothek nicht gekannt habe .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1128. 3
Im
Übrigen
finden
die
für
eine
verpfändete
Forderung
geltenden
Vorschriften
Anwendung
;
der
Versicherer
kann
sich
jedoch
nicht
darauf
berufen
,
dass
er
eine
aus
dem
Grundbuch
ersichtliche
Hypothek
nicht
gekannt
habe
.
Englisch
BGB 1128. 3 Apart from this , the provisions governing a pledged claim apply ; the insurer may not , however , plead that he did not know of the mortgage shown in the Land Register .