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Satz
BGB 1128. 2 Hat der Hypothekengläubiger seine Hypothek dem Versicherer angemeldet , so kann der Versicherer mit Wirkung gegen den Hypothekengläubiger an den Versicherten nur zahlen , wenn der Hypothekengläubiger der Zahlung schriftlich zugestimmt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1128. 2
Hat
der
Hypothekengläubiger
seine
Hypothek
dem
Versicherer
angemeldet
,
so
kann
der
Versicherer
mit
Wirkung
gegen
den
Hypothekengläubiger
an
den
Versicherten
nur
zahlen
,
wenn
der
Hypothekengläubiger
der
Zahlung
schriftlich
zugestimmt
hat
.
Englisch
BGB 1128. 2 Where the mortgage creditor has notified the insurer of his mortgage , the insurer may only pay to the insured , with effect in relation to the mortgage creditor , if the mortgage creditor has given his approval to the payment in writing .