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Satz
BGB 1127. 1 Sind Gegenstände , die der Hypothek unterliegen , für den Eigentümer oder den Eigenbesitzer des Grundstücks unter Versicherung gebracht , so erstreckt sich die Hypothek auf die Forderung gegen den Versicherer . BGB 1127. 2 Die Haftung der Forderung gegen den Versicherer erlischt , wenn der versicherte Gegenstand wiederhergestellt oder Ersatz für ihn beschafft ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1127. 1
Sind
Gegenstände
,
die
der
Hypothek
unterliegen
,
für
den
Eigentümer
oder
den
Eigenbesitzer
des
Grundstücks
unter
Versicherung
gebracht
,
so
erstreckt
sich
die
Hypothek
auf
die
Forderung
gegen
den
Versicherer
. BGB 1127. 2
Die
Haftung
der
Forderung
gegen
den
Versicherer
erlischt
,
wenn
der
versicherte
Gegenstand
wiederhergestellt
oder
Ersatz
für
ihn
beschafft
ist
.
Englisch
BGB 1127. 1 If objects that are subject to the mortgage are covered by insurance for the owner or the owner-occupier of the plot of land , the mortgage extends to a claim against the insurer .