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Satz
BGB 1124. 2 Die Verfügung ist dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam , soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden Kalendermonat bezieht ; erfolgt die Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats , so ist die Verfügung jedoch insoweit wirksam , als sie sich auf die Miete oder Pacht für den folgenden Kalendermonat bezieht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1124. 2
Die
Verfügung
ist
dem
Hypothekengläubiger
gegenüber
unwirksam
,
soweit
sie
sich
auf
die
Miete
oder
Pacht
für
eine
spätere
Zeit
als
den
zur
Zeit
der
Beschlagnahme
laufenden
Kalendermonat
bezieht
;
erfolgt
die
Beschlagnahme
nach
dem
fünfzehnten
Tage
des
Monats
,
so
ist
die
Verfügung
jedoch
insoweit
wirksam
,
als
sie
sich
auf
die
Miete
oder
Pacht
für
den
folgenden
Kalendermonat
bezieht
.
Englisch
BGB 1124. 2 The disposition is ineffective in relation to the mortgage creditor to the extent that it relates to the rent or usufructuary rent for a period later than the calendar month current at the time of the attachment ; however , if the attachment is made after the fifteenth day of the month , the disposition is effective insofar as it relates to the rent or usufructuary rent for the following calendar month .