kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1123. 2 Soweit die Forderung fällig ist , wird sie mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt der Fälligkeit von der Haftung frei , wenn nicht vorher die Beschlagnahme zugunsten des Hypothekengläubigers erfolgt . Ist die Miete oder Pacht im Voraus zu entrichten , so erstreckt sich die Befreiung nicht auf die Miete oder Pacht für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden Kalendermonat ; erfolgt die Beschlagnahme nach dem 15. Tag des Monats , so erstreckt sich die Befreiung auch auf den Miet - oder Pachtzins für den folgenden Kalendermonat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1123. 2
Soweit
die
Forderung
fällig
ist
,
wird
sie
mit
dem
Ablauf
eines
Jahres
nach
dem
Eintritt
der
Fälligkeit
von
der
Haftung
frei
,
wenn
nicht
vorher
die
Beschlagnahme
zugunsten
des
Hypothekengläubigers
erfolgt
.
Ist
die
Miete
oder
Pacht
im
Voraus
zu
entrichten
,
so
erstreckt
sich
die
Befreiung
nicht
auf
die
Miete
oder
Pacht
für
eine
spätere
Zeit
als
den
zur
Zeit
der
Beschlagnahme
laufenden
Kalendermonat
;
erfolgt
die
Beschlagnahme
nach
dem
15.
Tag
des
Monats
,
so
erstreckt
sich
die
Befreiung
auch
auf
den
Miet
-
oder
Pachtzins
für
den
folgenden
Kalendermonat
.
Englisch
BGB 1123. 2 To the extent that the claim is due , it is released from liability upon the expiry of one year from the due date , unless it is attached in favour of the mortgage creditor prior to this date . If the rent or usufructuary rent is payable in advance , the release does not extend to the rent or usufructuary rent for a period later than the calendar month current at the time of the attachment ; if the attachment is effected after the fifteenth day of the month , the release also extends to the rent or the usufructuary rent for the following calendar month .