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DeutschBGB 1122. 1 Sind die Erzeugnisse oder Bestandteile innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft von dem Grundstück getrennt worden , so erlischt ihre Haftung auch ohne Veräußerung , wenn sie vor der Beschlagnahme von dem Grundstück entfernt werden , es sei denn , dass die Entfernung zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt .
EnglischBGB 1122. 1 Where the products or components have been separated , within the limits of proper management , from the plot of land , then their liability is extinguished even without disposal if they are removed from the plot of land before they are seized , unless the removal takes place for a temporary purpose .