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Satz
BGB 1117. 1 Der Gläubiger erwirbt , sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist , die Hypothek erst , wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird . Auf die Übergabe finden die Vorschriften des § 929 Satz 2 und der §§ 930 , 931 Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1117. 1
Der
Gläubiger
erwirbt
,
sofern
nicht
die
Erteilung
des
Hypothekenbriefs
ausgeschlossen
ist
,
die
Hypothek
erst
,
wenn
ihm
der
Brief
von
dem
Eigentümer
des
Grundstücks
übergeben
wird
.
Auf
die
Übergabe
finden
die
Vorschriften
des
§ 929
Satz
2
und
der
§§ 930 , 931
Anwendung
.
Englisch
BGB 1117. 1 If the issue of a mortgage certificate is not excluded , the creditor acquires the mortgage only when he is provided with the certificate by the owner of the plot of land . The provisions of section 929 sentence 2 and sections 930 and 931 apply to the delivery .