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Satz
BGB 1115. 1 Bei der Eintragung der Hypothek müssen der Gläubiger , der Geldbetrag der Forderung und , wenn die Forderung verzinslich ist , der Zinssatz , wenn andere Nebenleistungen zu entrichten sind , ihr Geldbetrag im Grundbuch angegeben werden ; im Übrigen kann zur Bezeichnung der Forderung auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1115. 1
Bei
der
Eintragung
der
Hypothek
müssen
der
Gläubiger
,
der
Geldbetrag
der
Forderung
und
,
wenn
die
Forderung
verzinslich
ist
,
der
Zinssatz
,
wenn
andere
Nebenleistungen
zu
entrichten
sind
,
ihr
Geldbetrag
im
Grundbuch
angegeben
werden
;
im
Übrigen
kann
zur
Bezeichnung
der
Forderung
auf
die
Eintragungsbewilligung
Bezug
genommen
werden
.
Englisch
BGB 1115. 1 Upon the registration of the mortgage , the creditor , the amount of the claim and , where the claim bears interest , the rate of interest , and if other supplementary payments are to be made , their amount , must be stated in the Land Register ; apart from this , in order to describe the claim , reference may be made to the consent to registration .