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Satz
BGB 1108. 1 Der Eigentümer haftet für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Leistungen auch persönlich , soweit nicht ein anderes bestimmt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1108. 1
Der
Eigentümer
haftet
für
die
während
der
Dauer
seines
Eigentums
fällig
werdenden
Leistungen
auch
persönlich
,
soweit
nicht
ein
anderes
bestimmt
ist
.
Englisch
BGB 1108. 1 In addition , the owner is personally liable for the payments that fall due during the period of his ownership , unless otherwise provided .