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Satz
BGB 1098. 3 Steht ein nach § 1094 Abs . 1 begründetes Vorkaufsrecht einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu , so gelten , wenn seine Übertragbarkeit nicht vereinbart ist , für die Übertragung des Rechts die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1098. 3
Steht
ein
nach
§ 1094
Abs
. 1
begründetes
Vorkaufsrecht
einer
juristischen
Person
oder
einer
rechtsfähigen
Personengesellschaft
zu
,
so
gelten
,
wenn
seine
Übertragbarkeit
nicht
vereinbart
ist
,
für
die
Übertragung
des
Rechts
die
Vorschriften
der
§§ 1059a
bis
1059d
entsprechend
.
Englisch
BGB 1098. 3 Where a legal person or a partnership having legal personality is entitled to a right of preemption created under section 1094 ( 1 ) , the provisions of sections 1059a to 1059d apply with the necessary modifications to the transfer of the right , if there is no agreement on its transferability .