kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1098. 1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 463 bis 473. Das Vorkaufsrecht kann auch dann ausgeübt werden , wenn das Grundstück von dem Insolvenzverwalter aus freier Hand verkauft wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1098. 1
Das
Rechtsverhältnis
zwischen
dem
Berechtigten
und
dem
Verpflichteten
bestimmt
sich
nach
den
Vorschriften
der
§§ 463
bis
473.
Das
Vorkaufsrecht
kann
auch
dann
ausgeübt
werden
,
wenn
das
Grundstück
von
dem
Insolvenzverwalter
aus
freier
Hand
verkauft
wird
.
Englisch
BGB 1098. 1 The legal relationship between the person entitled and the person obliged is governed by the provisions of sections 463 to 473. The right of preemption may also be exercised if the plot of land is sold by the administrator in insolvency proceedings by private agreement .