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Satz
BGB 1087. 2 Der Nießbraucher kann die Verbindlichkeit durch Leistung des geschuldeten Gegenstands erfüllen . Gehört der geschuldete Gegenstand nicht zu dem Vermögen , das dem Nießbrauch unterliegt , so ist der Nießbraucher berechtigt , zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers einen zu dem Vermögen gehörenden Gegenstand zu veräußern , wenn die Befriedigung durch den Besteller nicht ohne Gefahr abgewartet werden kann . Er hat einen vorzugsweise geeigneten Gegenstand auszuwählen . Soweit er zum Ersatz des Wertes verbrauchbarer Sachen verpflichtet ist , darf er eine Veräußerung nicht vornehmen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1087. 2
Der
Nießbraucher
kann
die
Verbindlichkeit
durch
Leistung
des
geschuldeten
Gegenstands
erfüllen
.
Gehört
der
geschuldete
Gegenstand
nicht
zu
dem
Vermögen
,
das
dem
Nießbrauch
unterliegt
,
so
ist
der
Nießbraucher
berechtigt
,
zum
Zwecke
der
Befriedigung
des
Gläubigers
einen
zu
dem
Vermögen
gehörenden
Gegenstand
zu
veräußern
,
wenn
die
Befriedigung
durch
den
Besteller
nicht
ohne
Gefahr
abgewartet
werden
kann
.
Er
hat
einen
vorzugsweise
geeigneten
Gegenstand
auszuwählen
.
Soweit
er
zum
Ersatz
des
Wertes
verbrauchbarer
Sachen
verpflichtet
ist
,
darf
er
eine
Veräußerung
nicht
vornehmen
.
Englisch
BGB 1087. 2 The usufructuary may satisfy the obligation by providing the object owed . Where the object owed is not among the assets that are subject to the usufruct , the usufructuary is entitled , for the purpose of satisfying the creditor , to alienate an object among the assets , if it is not possible without risk to await satisfaction by the grantor . He must select an object that is primarily suitable . If he is obliged to reimburse the value of consumable things , he may not undertake a disposal .