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Satz
BGB 1087. 1 Der Besteller kann , wenn eine vor der Bestellung entstandene Forderung fällig ist , von dem Nießbraucher Rückgabe der zur Befriedigung des Gläubigers erforderlichen Gegenstände verlangen . Die Auswahl steht ihm zu ; er kann jedoch nur die vorzugsweise geeigneten Gegenstände auswählen . Soweit die zurückgegebenen Gegenstände ausreichen , ist der Besteller dem Nießbraucher gegenüber zur Befriedigung des Gläubigers verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1087. 1
Der
Besteller
kann
,
wenn
eine
vor
der
Bestellung
entstandene
Forderung
fällig
ist
,
von
dem
Nießbraucher
Rückgabe
der
zur
Befriedigung
des
Gläubigers
erforderlichen
Gegenstände
verlangen
.
Die
Auswahl
steht
ihm
zu
;
er
kann
jedoch
nur
die
vorzugsweise
geeigneten
Gegenstände
auswählen
.
Soweit
die
zurückgegebenen
Gegenstände
ausreichen
,
ist
der
Besteller
dem
Nießbraucher
gegenüber
zur
Befriedigung
des
Gläubigers
verpflichtet
.
Englisch
BGB 1087. 1 The grantor may , if a claim that arose before the grant is due , require the usufructuary to return the objects necessary to satisfy the creditor . He has the right of selection ; however , he may select only the objects that are primarily suitable . To the extent that the objects returned are sufficient , the grantor is obliged in relation to the usufructuary to satisfy the creditor .