kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1086 Die Gläubiger des Bestellers können , soweit ihre Forderungen vor der Bestellung entstanden sind , ohne Rücksicht auf den Nießbrauch Befriedigung aus den dem Nießbrauch unterliegenden Gegenständen verlangen . Hat der Nießbraucher das Eigentum an verbrauchbaren Sachen erlangt , so tritt an die Stelle der Sachen der Anspruch des Bestellers auf Ersatz des Wertes ; der Nießbraucher ist den Gläubigern gegenüber zum sofortigen Ersatz verpflichtet .