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Satz
BGB 1083. 1 Der Nießbraucher und der Eigentümer des Papiers sind einander verpflichtet , zur Einziehung des fälligen Kapitals , zur Beschaffung neuer Zins - , Renten - oder Gewinnanteilscheine sowie zu sonstigen Maßnahmen mitzuwirken , die zur ordnungsmäßigen Vermögensverwaltung erforderlich sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1083. 1
Der
Nießbraucher
und
der
Eigentümer
des
Papiers
sind
einander
verpflichtet
,
zur
Einziehung
des
fälligen
Kapitals
,
zur
Beschaffung
neuer
Zins
- ,
Renten
-
oder
Gewinnanteilscheine
sowie
zu
sonstigen
Maßnahmen
mitzuwirken
,
die
zur
ordnungsmäßigen
Vermögensverwaltung
erforderlich
sind
.
Englisch
BGB 1083. 1 The usufructuary and the owner of the instrument are obliged to each other to cooperate for the purpose of collecting the capital due , of obtaining new interest , annuity or dividend coupons and of undertaking other measures that are necessary for proper asset management .