kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1082 Das Papier ist nebst dem Erneuerungsschein auf Verlangen des Nießbrauchers oder des Eigentümers bei einer Hinterlegungsstelle mit der Bestimmung zu hinterlegen , dass die Herausgabe nur von dem Nießbraucher und dem Eigentümer gemeinschaftlich verlangt werden kann . Der Nießbraucher kann auch Hinterlegung bei der Reichsbank , bei der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse oder bei der Deutschen Girozentrale ( Deutschen Kommunalbank ) verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1082
Das
Papier
ist
nebst
dem
Erneuerungsschein
auf
Verlangen
des
Nießbrauchers
oder
des
Eigentümers
bei
einer
Hinterlegungsstelle
mit
der
Bestimmung
zu
hinterlegen
,
dass
die
Herausgabe
nur
von
dem
Nießbraucher
und
dem
Eigentümer
gemeinschaftlich
verlangt
werden
kann
.
Der
Nießbraucher
kann
auch
Hinterlegung
bei
der
Reichsbank
,
bei
der
Deutschen
Zentralgenossenschaftskasse
oder
bei
der
Deutschen
Girozentrale
(
Deutschen
Kommunalbank
)
verlangen
.