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Satz
BGB 1081. 1 Ist ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier , das mit Blankoindossament versehen ist , Gegenstand des Nießbrauchs , so steht der Besitz des Papiers und des zu dem Papier gehörenden Erneuerungsscheins dem Nießbraucher und dem Eigentümer gemeinschaftlich zu . Der Besitz der zu dem Papier gehörenden Zins - , Renten - oder Gewinnanteilscheine steht dem Nießbraucher zu .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1081. 1
Ist
ein
Inhaberpapier
oder
ein
Orderpapier
,
das
mit
Blankoindossament
versehen
ist
,
Gegenstand
des
Nießbrauchs
,
so
steht
der
Besitz
des
Papiers
und
des
zu
dem
Papier
gehörenden
Erneuerungsscheins
dem
Nießbraucher
und
dem
Eigentümer
gemeinschaftlich
zu
.
Der
Besitz
der
zu
dem
Papier
gehörenden
Zins
- ,
Renten
-
oder
Gewinnanteilscheine
steht
dem
Nießbraucher
zu
.
Englisch
BGB 1081. 1 If a bearer instrument or an instrument made out to order that bears a blank endorsement is the subject of usufruct , the possession of the instrument and of the renewal certificate relating to the instrument belongs to the usufructuary and the owner jointly . The possession of the interest , annuity or dividend coupons relating to the instrument belongs to the usufructuary .