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Satz
BGB 1077. 2 Der Nießbraucher und der Gläubiger können nur gemeinschaftlich kündigen . Die Kündigung des Schuldners ist nur wirksam , wenn sie dem Nießbraucher und dem Gläubiger erklärt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1077. 2
Der
Nießbraucher
und
der
Gläubiger
können
nur
gemeinschaftlich
kündigen
.
Die
Kündigung
des
Schuldners
ist
nur
wirksam
,
wenn
sie
dem
Nießbraucher
und
dem
Gläubiger
erklärt
wird
.
Englisch
BGB 1077. 2 The usufructuary and the creditor may give notice only jointly . The notice of the debtor is effective only if it is declared to the usufructuary and the creditor .