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Satz
BGB 1074 Der Nießbraucher einer Forderung ist zur Einziehung der Forderung und , wenn die Fälligkeit von einer Kündigung des Gläubigers abhängt , zur Kündigung berechtigt . Er hat für die ordnungsmäßige Einziehung zu sorgen . Zu anderen Verfügungen über die Forderung ist er nicht berechtigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1074
Der
Nießbraucher
einer
Forderung
ist
zur
Einziehung
der
Forderung
und
,
wenn
die
Fälligkeit
von
einer
Kündigung
des
Gläubigers
abhängt
,
zur
Kündigung
berechtigt
.
Er
hat
für
die
ordnungsmäßige
Einziehung
zu
sorgen
.
Zu
anderen
Verfügungen
über
die
Forderung
ist
er
nicht
berechtigt
.