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Satz
BGB 1072 Die Beendigung des Nießbrauchs tritt nach den Vorschriften der §§ 1063 , 1064 auch dann ein , wenn das dem Nießbrauch unterliegende Recht nicht ein Recht an einer beweglichen Sache ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1072
Die
Beendigung
des
Nießbrauchs
tritt
nach
den
Vorschriften
der
§§ 1063 , 1064
auch
dann
ein
,
wenn
das
dem
Nießbrauch
unterliegende
Recht
nicht
ein
Recht
an
einer
beweglichen
Sache
ist
.