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Satz
BGB 1071. 1 Ein dem Nießbrauch unterliegendes Recht kann durch Rechtsgeschäft nur mit Zustimmung des Nießbrauchers aufgehoben werden . Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären , zu dessen Gunsten sie erfolgt ; sie ist unwiderruflich . Die Vorschrift des § 876 Satz 3 bleibt unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1071. 1
Ein
dem
Nießbrauch
unterliegendes
Recht
kann
durch
Rechtsgeschäft
nur
mit
Zustimmung
des
Nießbrauchers
aufgehoben
werden
.
Die
Zustimmung
ist
demjenigen
gegenüber
zu
erklären
,
zu
dessen
Gunsten
sie
erfolgt
;
sie
ist
unwiderruflich
.
Die
Vorschrift
des
§ 876
Satz
3
bleibt
unberührt
.
Englisch
BGB 1071. 1 A right subject to usufruct may be terminated by legal transaction only with the approval of the usufructuary . Approval is to be declared to the person in whose favour it is given ; it is irrevocable . The provision of section 876 sentence 3 is unaffected .