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Satz
BGB 1066. 3 Wird die Gemeinschaft aufgehoben , so gebührt dem Nießbraucher der Nießbrauch an den Gegenständen , welche an die Stelle des Anteils treten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1066. 3
Wird
die
Gemeinschaft
aufgehoben
,
so
gebührt
dem
Nießbraucher
der
Nießbrauch
an
den
Gegenständen
,
welche
an
die
Stelle
des
Anteils
treten
.
Englisch
BGB 1066. 3 If the co-ownership is cancelled , the usufructuary has a right to the usufruct in the objects that take the place of the share .