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Satz
BGB 1059d Hat der bisherige Berechtigte das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet , so sind nach der Übertragung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566 bis 566e , 567a und 567b entsprechend anzuwenden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1059d
Hat
der
bisherige
Berechtigte
das
mit
dem
Nießbrauch
belastete
Grundstück
über
die
Dauer
des
Nießbrauchs
hinaus
vermietet
oder
verpachtet
,
so
sind
nach
der
Übertragung
des
Nießbrauchs
die
für
den
Fall
der
Veräußerung
von
vermietetem
Wohnraum
geltenden
Vorschriften
der
§§ 566
bis
566e , 567a
und
567b
entsprechend
anzuwenden
.
Englisch
BGB 1059d If the person previously entitled has leased the plot of land encumbered with the usufruct , on a lease or a usufructuary lease , beyond the term of the usufruct , then after the transfer of the usufruct , the provisions of sections 566 to 566e , 567a and 567b governing the disposal of leased residential space apply with the necessary modifications .