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DeutschBGB 1059c. 2 Durch den Übergang oder die Übertragung des Nießbrauchs wird ein Anspruch auf Entschädigung weder für den Eigentümer noch für sonstige dinglich Berechtigte begründet .
EnglischBGB 1059c. 2 The passing or the transfer of the usufruct creates a claim to damages neither for the owner nor for other persons with real rights .