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Satz
BGB 1058 Im Verhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer gilt zugunsten des Nießbrauchers der Besteller als Eigentümer , es sei denn , dass der Nießbraucher weiß , dass der Besteller nicht Eigentümer ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1058
Im
Verhältnis
zwischen
dem
Nießbraucher
und
dem
Eigentümer
gilt
zugunsten
des
Nießbrauchers
der
Besteller
als
Eigentümer
,
es
sei
denn
,
dass
der
Nießbraucher
weiß
,
dass
der
Besteller
nicht
Eigentümer
ist
.