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Satz
BGB 1056. 3 Der Mieter oder der Pächter ist berechtigt , den Eigentümer unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung darüber aufzufordern , ob er von dem Kündigungsrecht Gebrauch mache . Die Kündigung kann nur bis zum Ablauf der Frist erfolgen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1056. 3
Der
Mieter
oder
der
Pächter
ist
berechtigt
,
den
Eigentümer
unter
Bestimmung
einer
angemessenen
Frist
zur
Erklärung
darüber
aufzufordern
,
ob
er
von
dem
Kündigungsrecht
Gebrauch
mache
.
Die
Kündigung
kann
nur
bis
zum
Ablauf
der
Frist
erfolgen
.
Englisch
BGB 1056. 3 The lessee or usufructuary lessee is entitled to request the owner , laying down a reasonable notice period , to state whether the owner intends to exercise his right of termination . Notice of termination may be given only until the expiry of the notice period .