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Satz
BGB 1053 Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache , zu dem er nicht befugt ist , und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort , so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1053
Macht
der
Nießbraucher
einen
Gebrauch
von
der
Sache
,
zu
dem
er
nicht
befugt
ist
,
und
setzt
er
den
Gebrauch
ungeachtet
einer
Abmahnung
des
Eigentümers
fort
,
so
kann
der
Eigentümer
auf
Unterlassung
klagen
.