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Satz
BGB 1052. 2 Der Verwalter steht unter der Aufsicht des Gerichts wie ein für die Zwangsverwaltung eines Grundstücks bestellter Verwalter . Verwalter kann auch der Eigentümer sein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1052. 2
Der
Verwalter
steht
unter
der
Aufsicht
des
Gerichts
wie
ein
für
die
Zwangsverwaltung
eines
Grundstücks
bestellter
Verwalter
.
Verwalter
kann
auch
der
Eigentümer
sein
.
Englisch
BGB 1052. 2 The administrator is under the supervision of the court in the same way as an administrator appointed for the judicially enforced administration of a plot of land . The owner may also be the administrator .