kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1049. 1 Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache , zu denen er nicht verpflichtet ist , so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1049. 1
Macht
der
Nießbraucher
Verwendungen
auf
die
Sache
,
zu
denen
er
nicht
verpflichtet
ist
,
so
bestimmt
sich
die
Ersatzpflicht
des
Eigentümers
nach
den
Vorschriften
über
die
Geschäftsführung
ohne
Auftrag
.
Englisch
BGB 1049. 1 If the usufructuary makes outlays on the thing which he is not obliged to incur , the duty of the owner to reimburse him is governed by the provisions on agency without specific authorisation .