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Satz
BGB 1048. 1 Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs , so kann der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verfügen . Er hat für den gewöhnlichen Abgang sowie für die nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ausscheidenden Stücke Ersatz zu beschaffen ; die von ihm angeschafften Stücke werden mit der Einverleibung in das Inventar Eigentum desjenigen , welchem das Inventar gehört .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1048. 1
Ist
ein
Grundstück
samt
Inventar
Gegenstand
des
Nießbrauchs
,
so
kann
der
Nießbraucher
über
die
einzelnen
Stücke
des
Inventars
innerhalb
der
Grenzen
einer
ordnungsmäßigen
Wirtschaft
verfügen
.
Er
hat
für
den
gewöhnlichen
Abgang
sowie
für
die
nach
den
Regeln
einer
ordnungsmäßigen
Wirtschaft
ausscheidenden
Stücke
Ersatz
zu
beschaffen
;
die
von
ihm
angeschafften
Stücke
werden
mit
der
Einverleibung
in
das
Inventar
Eigentum
desjenigen
,
welchem
das
Inventar
gehört
.
Englisch
BGB 1048. 1 If a plot of land together with its stock is the subject of usufruct , then the usufructuary may dispose of the individual items of the stock within the limits of proper management . He must obtain replacements for the normal loss by wastage and for the items eliminated under the rules of proper management ; the items acquired by him , on being incorporated into the stock , become the property of the person to whom the stock belongs .