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DeutschBGB 1046. 1 An der Forderung gegen den Versicherer steht dem Nießbraucher der Nießbrauch nach den Vorschriften zu , die für den Nießbrauch an einer auf Zinsen ausstehenden Forderung gelten .
EnglischBGB 1046. 1 The usufructuary has the usufruct in a claim against an insurer under the provisions that govern usufruct in an outstanding claim that bears interest .