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DeutschBGB 1045. 1 Der Nießbraucher hat die Sache für die Dauer des Nießbrauchs gegen Brandschaden und sonstige Unfälle auf seine Kosten unter Versicherung zu bringen , wenn die Versicherung einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht . Die Versicherung ist so zu nehmen , dass die Forderung gegen den Versicherer dem Eigentümer zusteht .
EnglischBGB 1045. 1 The usufructuary must insure the thing for the duration of the usufruct against damage by fire and other accidents at his own cost , if the insurance corresponds to proper management . The insurance must be taken out in such a way that the claim against the insurer belongs to the owner .